Hundehaftpflichtversicherung – wenn aus Spielen Ernst wird
In einigen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht bereits verpflichtend - ©vlad_k / depositphotos.com

In Berlin, Hamburg, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen ist die Hundehaftpflichtversicherung bereits Pflicht, ab einem Alter von 3 bzw. 6 Monaten muss jeder Hund in diesen Bundesländern haftpflichtversichert sein. Doch auch in allen anderen Bundesländern gilt: Verursacht Ihr Hund einen Schaden, sind Sie als Halter unbegrenzt haftbar zu machen.

Bei einem Schaden muss es sich nicht um den klassischen Biss handeln, an den man reflexartig denkt. Es kann auch eine alltägliche Situation wie ein Hundebellen sein, wodurch sich jemand erschreckt, stürzt und verletzt. Unabhängig von der gesetzlichen Regelung kann es daher absolut sinnvoll sein, sich für den Fall der Fälle zu schützen.

Die private Haftpflichtversicherung schützt nicht

Im Falle einer Beißattacke auf ein anderes Tier oder Menschen, muss man als Besitzer des Tieres damit rechnen, dass es zu einem Schadensersatzanspruch seitens des Opfers kommen kann. Auch bei einem durch den Hund verursachten Verkehrsunfall können sehr schnell Schäden in einer beträchtlichen Höhe entstehen. Im schlimmsten Fall – einem Personenschaden – können Ansprüche in Millionenhöhe entstehen.

Für einen solchen Fall sollte man unbedingt gegen mögliche Schadensersatzansprüche versichert sein. Dabei gilt es zu beachten, dass Ihre private Haftpflichtversicherung für Schäden durch den Hund nicht aufkommt. Als Besitzer eines Hundes ist man für alle verursachten Schäden selber verantwortlich und haftet mit seinem privaten Vermögen. Dies bedeutet im schlimmsten Fall den finanziellen Ruin und die Privatinsolvenz.

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Verhindern lässt sich diese Konstellation lediglich durch eine Hundehaftpflichtversicherung. Sie ist der einzige Schutz für Sie und Ihren Hund. Die Hundehaftpflicht kostet monatlich nur einen geringen Betrag von wenigen Euro und sichert den Hundebesitzer gegen Schäden in Millionenhöhe ab. Dabei schützt sie den Hundehalter nicht nur vor Schäden gegen Personen, sondern auch bei Sachschäden.

Die vielen unterschiedlichen Anbieter geben detailliert an, gegen welche Schäden Ihre Hundehaftpflicht schützt. Bei dem monatlich fälligen Betrag wird zwischen „gefährlichen“ und „ungefährlichen“ Rassen unterschieden.

Versichert sind meist:

  • der Versicherungsnehmer
  • Familienangehörige vom Versicherungsnehmer
  • Im Haushalt tätige und lebende Personen
Enthalten ist bei den Versicherungen meist:

  • die Prüfung der Leistungsfrage
  • der Ersatz des Schadens sowie
  • die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche

Beispiele für typische Anwendungsfälle einer Versicherung (je nach Tarif):

Personenschäden: Ihr Hund beißt eine Person, die daraufhin behandelt werden muss.
Sachschäden: Ihr Hund beißt eine Person, dabei zerreißt die Hose oder ein Hosenbein.
Mietsachschäden an unbeweglichen Objekten: Ihr Hund zerkratzt eine (fremde) Tür.
Mietsachschäden an beweglichen Objekten: Ihr Kund zerkratzt ein (fremdes) Sofa.
Auslandsaufenthalt: Sie nehmen Ihren Hund mit in den Urlaub (je nach Versicherung europa- oder weltweit).
Deckschäden: Ihr Hund deckt eine läufige Hündin, Kosten für Tierarztbesuche und Abtreibung oder Aufzucht der Welpen muss gezahlt werden.
Leinen- und Maulkorbzwang: Manche Versicherungen zahlen nur, wenn Ihr Hund beim Verursachen angeleint war.
Welpen: Mitversichert sind Welpen bis zu einem gewissen Alter (meist 12 Monate), danach wird eine eigene Hundehaftpflicht benötigt.

Hundehaftpflicht Pflicht - So sind die gesetzlichen Anforderungen an die Hundehaftpflichtversicherung in Deutschland

Nicht in allen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht Pflicht

Warum jeder Hundehalter eine Hundehaftpflichtversicherung haben sollte, wird auch durch das deutsche Gesetz deutlich. Der Gesetzgeber gibt an, dass wenn ein Mensch durch ein Tier verletzt wird, der Halter des Tieres dazu verpflichtet dem Verletzten den entstandenen Schaden zu ersetzen.

Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__833.html

Dieser Sachverhalt aus dem Gesetzbuch zeigt, dass es für den Besitzer des Tieres kein Entkommen aus seiner Verantwortung gibt. In vielen Bundesländern ist eine Hundehaftpflichtversicherung deshalb bereits Pflicht. Leider ist dies aber nicht für alle Länder der Fall und gilt auch nicht für alle Rassen, was ungewöhnlich ist, da der Anspruch bei jedem Unfall besteht.

Dabei muss der Hund noch nicht einmal besonders aggressiv oder verhaltensauffällig sein. Kommt es durch eine unglückliche Verkettung von Ereignissen zum Beispiel zu einem Sturz eines Radfahrers durch den Hund, kann Sie nur eine Hundehaftpflicht vor den finanziellen Forderungen schützen. Aus diesem Grund ist es absolut empfehlenswert, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen.

Hundehaftpflichtversicherung - In diesen Bundesländern ist sie Pflicht

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